Hubarbeitsbühnen

Das Gesetz fordert, dass Mitarbeiter an den für ihre Tätigkeit erforderlichen Geräten geschult und unterwiesen sind. Arbeitgeber müssen diese Gesetz in Ihrem Unternehmen umsetzen und dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter im erforderlichen Umfang geschult und unterwiesen werden.

Immer wieder ereignen sich tragische Unglücksfälle mit Hubarbeitsbühnen, von denen über zwei Drittel auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen sind.

Dieses Fehlverhalten entsteht durch Unkenntnis. Wer nicht geschult ist, kennt die die Gefahren und die sicheren Abläufe nicht.

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter sicher hoch und genauso sicher wieder herunter kommen.

Geben Sie Ihren Mitarbeitern mehr Wissen durch die Schulung und sich selbst das gute Gefühl, alles für die Arbeitssicherheit getan zu haben.

Ihr Vorteil

Reduzierung der Unfallgefahr
Maschinenausfallzeitenminimierung
Verringerung von Verschleißteilen
Absicherung der Geschäftsleitung
bundesweite-arbeissicherheit025
HAB 1
HAB 2

Hubarbeitsbühnen (Hebebühnen) nach DGUV V 1 und DGUV G 308-008

Mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Sie müssen vom Unternehmer dann ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne beauftragt sein. Dieser Auftrag zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen muss schriftlich erteilt werden.

Wir bilden Sie nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften aus.
Der Ausweis bestätigt die Ausbildung bzw. Schulung im Bereich der mobilen Hubarbeitsbühnen nach DGUV V 1 und DGUV G 308-008.
Die Beauftragung zum Bedienen der aufgeführten Maschinen und Fahrzeuge ist durch die Ausstellung von schriftlichen Beauftragungen für das Fahr- und Steuerpersonal in Betrieben durch den Unternehmer oder Sicherheitsbeauftragten somit auch rechtlich geregelt, da gemäß den Grundsätzen der Berufsgenossenschaft  (BGG) nur ausgebildete/geschulte und beauftragte Mitarbeiter derartige Arbeitsmaschinen bzw. Geräte bedienen dürfen.

Seminarinhalt:

  • Rechtsinformationen, Haftung
  • Anforderungen an das Bedienpersonal
  • Inbetriebnahme
  • Handhabung und Verhalten während des Betriebes
  • Verfahren mit personenbesetztem Lastaufnahmemittel
  • Einsatz von Hebebühnen in der Nähe elektrischer Freileitungen
  • Erläuterung von Aufstellvarianten
  • Praktische Durchführung, Fahrübungen und Höhenarbeit

Unternehmensvorteile

Der richtige Umgang mit den Maschinen, das richtige Warten und Prüfen, sowie das bessere Fahren und Bedienen bringt Vorteile für das Unternehmen und den Fahrer.

  • Reduzierung der Unfallgefahr durch geschulte Fahrer bzw. Maschinenbediener
  • Verringerung von Verschleißteilen und Kraftstoffverbrauch
  • Maschinenausfallzeitenminimierung
  • Absicherung der Geschäftsleitung und beauftragte Mitarbeiter gegenüber Haftansprüchen durch jährliche theoretische Nachschulung.

Wir führen die Allgemeine Ausbildung, die Zusatzausbildung sowie die Gerätespezifische Ausbildung durch. Wir bieten Ihnen auch die vorgeschriebene jährliche Unterweisung Ihres Fahrpersonals an.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.