Kran

Kranschulung in Ihrem Unternehmen

Alles was hochgefahren worden ist, will irgendwann auch wieder runter kommen. Sorgen Sie dafür, dass das nur geschieht, wenn Sie es wollen. Pendelnde, sperrige und schwere Ware ist nur schwer wieder in den Griff zu bekommen und kann schwere Schäden verursachen.

Deshalb besser nur geschultes Personal einsetzen, denn die DGUV Vorschrift 52 schreibt vor:

„Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen von Krananlagen nur Mitarbeiter beauftragen, die unterwiesen sind und ihre Befähigung dazu nachgewiesen haben“. Nichtbeachtung stellt nach §44 bereits eine Ordnungswidrigkeit dar.

Auch wenn es nur vermeintlich kleine Krane sind, die nur 500 Kilo heben, das reicht für schwerste und tödliche Unfälle, wenn die Sicherheitsvorgaben nicht eingehalten werden.

Kran groß

Ein Kran ist eine manuell oder durch Motoren betriebene Einrichtung zur vertikalen und horizontalen Verladung von Lasten. Er wird in der Regel zum Be- und Entladen von Schiffen (Stückgut und Container), Eisenbahn- und Lastkraftwagen sowie in Montage-, Fertigungs- und Lagerhallen sowie im Hochbau eingesetzt.
Der Unterschied zu einem einfachen Hebezeug, das Bestandteil des Kranes sein kann, ist, dass der Kran flurfrei arbeitet und mehr als zwei Bewegungsrichtungen (auf/ab – links/rechts entspricht zwei Koordinatenrichtungen) ausführen kann (dreidimensionaler Arbeitsbereich)- d. h. die Last an einem anderen Punkt abzusetzen, als er sie aufgenommen hat.

Hauptanwendung ist das Be- und Entladen, auch Güterumschlag genannt, sowie die Verlastung von Gütern an einen bestimmten Punkt (Kurzdistanzen). Letztere Anwendung ist vor allem auf Baustellen sehr wichtig.

Das Betreiben von Kranen, die Schulung der Kranführer nach DGUV V 52 und DGUV G 309-003) und die sichere Verwendung von Kranen unterliegt strengen Vorschriften. So widerspricht z.B. die häufig zu beobachtende Diebstahlsicherung auf Baustellen, bei der Geräte über Nacht am Kran aufgehängt werden, den Pflichten des Kranführers gemäß § 30, Absatz 11 der DGUV V 52 (alte BGV D6).

Auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften regeln Betriebsanleitungen den Umgang mit den jeweiligen Kranen.

Kran klein 1
Kran klein 2
Kran klein 3

Unsere Schulung nach den Vorgaben der DGUV umfasst u.a. folgende Punkte:

  • Rechtliche Grundlagen, Gesetzliche Vorgaben, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
  • Unfallgeschehen, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln
  • Bauarten, Sicherheitseinrichtungen, Baugruppen und Technik von Kranen
  • Anforderungen an den Bediener von Kranen, persönliche Schutzausrüstung
  • Standsicherheit, Umgang mit Lasten, Traglasttabellen, Anschlagmittel
  • Anschläger, Handzeichen
  • Kranprüfungen, Tägliche Einsatzprüfung
  • Sondereinsätze, Verhalten bei Störungen
  • Wartung und Pflege
  • Funktions- und Sicherheitsprüfung
  • Praktische Fahrübungen

Unternehmensvorteile

Der richtige Umgang mit den Kranen, das richtige Warten und Prüfen, sowie das bessere Fahren und Bedienen bringt Vorteile für das Unternehmen und den Fahrer.

  • Reduzierung der Unfallgefahr durch geschulte Kranbediener
  • Verringerung von Verschleißteilen
  • Vermeidung von Störungen im Betriebsablauf
  • Sicherer und fachgerechter Kran-Transport

 

Wir führen die Allgemeine Ausbildung, die Zusatzausbildung sowie die Gerätespezifische Ausbildung durch. Wir bieten Ihnen auch die vorgeschriebene jährliche Unterweisung Ihres Fahrpersonals an.

Diese Schulung findet nach Absprache in Ihrem Unternehmen statt

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!