Leitern und Tritte

Stürze von Leitern – das muss nicht sein!

Regeln für den sicheren Leiterneinsatz

Wer hoch hinaus will, lebt gefährlich; und das nicht nur beim Anschlagen von Dachrinnen oder der Rohrmontage unter hohen Industriedächern. Jährlich werden etwa 40.000 Stürze von Leitern gemeldet. Ursachen sind meist überalterte Holz-Leitern oder allzu leichtsinniger Umgang mit dem Steiggerät.

Deshalb führen wir die jährliche Prüfung von Leitern und Tritten durch und, auf Wunsch, auch eine Informationsveranstaltung, wie Leitern fachgerecht benutzt werden.

Unternehmensvorteile

Der richtige Umgang mit Leitern und deren regelmäßige Prüfungen bringen Vorteile für das Unternehmen.

  • Reduzierung der Unfallgefahr
  • Vermeidung von Störungen im Betriebsablauf
  • Sicheres Arbeiten in höher gelegenen Bereichen

Gerne zeigen wir Ihren Mitarbeitern den richtigen und sicherheitsgerechten Umgang mit Leitern in Sicherheitsunterweisungen.

Diese Schulung findet nach Absprache in Ihrem Unternehmen statt

Nutzen Sie unsere Erfahrung und profitieren Sie von unseren Schulungen.

Obwohl es „nur eine Leiter“ ist, sterben jährlich mehrere Menschen in Betrieben durch Stürze von Leitern.

Häufig werden geringere Absturzhöhen in ihrer Gefährlichkeit unterschätzt. Laut Statistik ereignen sich aber rund zwei Drittel aller Absturzunfälle mit Verletzungsfolgen aus Höhen unter zwei Metern – mit oft schlimmen Folgen für die Betroffenen.

„2016 gab es knapp 24.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Leitern oder Tritten, davon verliefen zehn tödlich. Bei 38 Prozent der Unfälle mit Leitern stürzten Beschäftigte aus einer Höhe von weniger als einem Meter ab. In 86 Prozent der Unfälle mit Leitern war Fehlverhalten der Mitarbeiter die Ursache. Nach 75 Prozent der Unfälle mit Leitern waren die Beschäftigten arbeitsunfähig“.

Leitern und Tritte sind technische Arbeitsmittel und stellen eine Gefahrenquelle dar.
Für Sie als Unternehmen, das Leitern im Betrieb einsetzt, besteht eine Prüfpflicht: Leitern, Tritte und Gerüste müssen regelmäßig durch eine befähigte Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

Im §4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) heißt es beispielsweise: „Ein Arbeitgeber hat seinen Beschäftigten nur solche Arbeitsmittel bereit zu stellen, die für den Arbeitsplatz geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.“ In §10 der BetrSichV wird genauer auf die Prüfung der Arbeitsmittel eingegangen.

Leitern 3
Leitern 2
Leitern 1
Tritt

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