F.A.Q

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„Mit gutem Beispiel vorangehen ist nicht nur der beste Weg, andere zu beeinflussen, es ist der einzige“ – von Albert Schweitzer

Otmar Heilmann

CEO ConSiLog

AGB und Datenschutzbestimmungen

Geltungsbereich

Die „Allgemeine Geschäftsbedingungen Ausbildungsseminare“ gelten für alle von ConSiLog, vertreten durch Herr Otmar Heilmann, durchgeführten Ausbildungs-seminare.

Anmeldung

Alle Seminaranmeldungen müssen Online, per Fax oder schriftlich erfolgen und werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Bei der Anmeldung zur Ausbildung im eigenen Betrieb wird nach Eingang der Anmeldung in gemeinsamer Absprache ein Termin festgesetzt.

Bestätigung

Jede Seminaranmeldung wird schriftlich bestätigt und ist erst dann verbindlich.

ConSiLog ist an das Angebot 14 Tage gebunden. Wenn es gesetzlich erforderlich ist, ConSiLog oder dem Kunden eine angemessene Frist zu setzen, beträgt diese mindestens 2 Wochen.

Inhalt des vereinbarten Seminars

Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, das insoweit Bestandteil dieses Vertrages ist.

Mitwirkungspflichten

Soweit es für die Vertragsdurchführung erforderlich ist, wird der Kunde ConSiLog alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Gegenstände überlassen und uns in seiner Betriebssphäre alle zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Voraussetzungen schaffen.

Soweit die Dienstleistung in den Betriebsräumen des Kunden durchgeführt wird, stellt der Kunde kostenfrei ausreichend Arbeitsplatz zur Verfügung. ConSiLog ist für die Erbringung der Dienstleistung davon abhängig, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt. Macht er dies nicht und entstehen dadurch Verzögerungen und/oder Mehraufwand, kann ConSiLog eine Änderung der Vergütung und – wenn ein solcher vereinbart worden ist -, des Zeitplans verlangen.

Betriebsstörungen

Betriebsstörungen, soweit sie nicht vorhersehbar waren sowie Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen und Fälle höherer Gewalt befreien ConSiLog für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Dienstleistung.

Wird hierdurch die Erbringung der Dienstleistung um mehr als 1 Monat verzögert, so ist jede der Parteien unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, hinsichtlich der betroffenen Dienstleistung den Vertrag zu kündigen.

Stornierungen

Stornierungen müssen schriftlich, bis spätestens 10 Tage vor Seminarbeginn erfolgen. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet. Eventuell geleistete Seminargebühren werden vollumfänglich zurückerstattet.
Bei späterer Stornierung oder Nichtteilnahme zu einem Ausbildungsseminar sind vom Auftraggeber 50% der Seminargebühr  zu entrichten.

ConSiLog behält sich die Absage von Seminaren aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z.B. Nichterreichen der seminar-typabhängigen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten, vor.

Bei einer Absage durch ConSiLog wird diese versuchen, den Auftraggeber auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der Auftraggeber einverstanden ist. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell bereits gezahlten Seminargebühren.

Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen.

Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen bei Seminaren im Betrieb des Kunden. Die Seminargebühren werden nach Seminarende mit Rechnungsstellung fällig und sind ohne Abzüge zu begleichen.
Nach Zahlungseingang werden die Fahrausweise, Zertifikate oder Ausbildungsbestätigungen umgehend zugesendet.

Zahlungsverzug / Aufrechnung und Zurückbehaltung

Bei Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist ConSiLog – unbeschadet seiner sonstigen Rechte – befugt, für noch nicht

durchgeführte Dienstleistungen Vorauszahlung zu verlangen, eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

Seine Pflicht zur Erbringung der Dienstleistung ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Der sich im Verzug befindende Kunde ist verpflichtet, ConSiLog alle angemessenen Mahn-, Inkasso- und Auskunftskosten zu ersetzen.

Der Kunde kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung von ConSiLog unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Schulungen

Der Kunde wird die von ihm entsandten Teilnehmer an Schulungen anweisen, bei der Schulung keine mitgebrachten Datenträger zu verwenden, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten und den Anweisungen des Schulungsleiters zu folgen.

Rücktritt /Kündigung/ Verschiebung bzw. Kündigung von Schulungsterminen

Der Kunde kann vom Vertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zurücktreten, soweit die Verzögerung der Dienstleistung von ConSiLog zu vertreten ist.

Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von ConSiLog innerhalb von 2 Wochen zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Dienstleistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Dienstleistung besteht und/oder Schadensersatz verlangt.

Ein Vertrag über eine Personalleistung (nicht jedoch für eine Schulung) kann jederzeit von dem Kunden gekündigt werden.

Allerdings ist zu beachten: Kündigt der Kunde ohne wichtigen Grund oder kündigt ConSiLog aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so behält sich ConSiLog den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung abzüglich der infolge der Vertragsaufhebung tatsächlich ersparten Aufwendungen.

Wird eine Schulung ausschließlich für einen Kunden durchgeführt, und

  • wird der vereinbarte Schulungstermin bis zu 28 Tagen vor Schulungsbeginn von dem Kunden abgesagt, dann muss der Kunde gegen Nachweis nur die bereits angefallenen Kosten für beispielsweise Raummiete oder Reisekosten bezahlen, sofern der Kunde mit ConSiLog innerhalb der nächsten 6 Monate nach dem abgesagten Termin einen neuen Schulungstermin vereinbart. Geschieht dies nicht, hat ConSiLog das Recht, von dem Schulungsvertrag zurückzutreten und pauschal 20 % der Schulungsvergütung als Schaden geltend zu machen;
  • wird der vereinbarte Schulungstermin bis zu 27 Tagen vor Schulungsbeginn oder später von dem Kunden abgesagt, dann hat ConSiLog das Recht, sofort von dem Schulungsvertrag zurückzutreten und neben den angefallenen Kosten, insbesondere für Raummiete und Reisekosten, pauschal einen Schadensersatz von 50 % der Schulungsvergütung zu verlangen.

Wird eine Schulung für mehrere Kunden durchgeführt,

  • dann kann jeder Kunde bis zu 14 Tage vor Schulungsbeginn gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von € 75/Teilnehmer vom Schulungsvertrag zurücktreten;
  • ein Rücktritt innerhalb von 13 bis 8 Wochentagen vor Schulungsbeginn ist nur gegen Zahlung von 50 % der Vergütung möglich;
  • ein Rücktritt 7 Wochentage vor Schulungsbeginn ist nur gegen Zahlung der vollen Vergütung möglich.

Haftung

ConSiLog haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume/Schulungsgelände eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen.

Bei von ConSiLog zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Urheberrechte

Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv dem Teilnehmer eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich ConSiLog vor.

Kein Teil von Unterlagen darf, auch nur auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung von ConSiLog, in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

Das gilt insbesondere für die in Fremdsprachen verfassten Schulungsunterlagen.

Nutzungsrechte

Der Kunde erwirbt an den Schulungsergebnissen, die ConSiLog im Rahmen der vereinbarten Dienstleistung erbracht und ihm übergeben hat, mit Zahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die kundeninterne Nutzung im Rahmen des vertraglich vereinbarten Einsatzzweckes. Im Übrigen verbleiben die Rechte bei ConSiLog.

Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und ConSiLog, insbesondere Individualabsprachen, sind nur wirksam, bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.

Datenschutz

Fällt ein Kunde unter den persönlichen Schutzbereich des Bundesdatenschutzgesetzes, erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten für interne Zwecke einverstanden. Es werden nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet, die für die Durchführung des Vertrages notwendig sind.

Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel).

Auftraggeber und ConSiLog verpflichtet sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer beiderseitig anerkannten Ersatzbestimmung anzustreben.

ConSiLog, Otmar Heilmann, Sonnhalde 11, 77975 Ringsheim

Stand: August 2016

Mit uns haben Sie die Nase vorn!