Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Wir bieten Ihnen als Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsfachkraft gemäß DGUV Vorschrift 2 und § 6 ASiG unseren Service an.

Wir verstehen uns als Bindeglied zwischen der Gesetzgebung und dem Unternehmen.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, um ein Verschulden der eigenen Organisation oder sogar die private Haftung zu vermeiden. Hierbei verbinden wir die unterschiedlichen Themen im Sicherheits- und Gesundheitsschutz, um vorhandene Risiken und Gefahren in Betrieben und Unternehmen systematisch zu reduzieren.

Sie kennen das auch? Immer mehr Gesetze, Vorschriften, Regeln? Und das im Arbeitsschutz, einer manchmal undurchsichtigen, komplexen Materie? Wer soll das alles machen? Wer soll da noch durchblicken?

Der Gesetzgeber überträgt in zunehmendem Maße die Verantwortung auf die einzelnen Unternehmen. Die wachsende Eigenverantwortung der Betriebe führt oftmals zu Unwille, Verärgerung und Ablehnung der immer umfangreicheren Aufgaben.

Das verantwortliche Management muss Rechtssicherheit schaffen, um ein Verschulden der eigenen Organisation und die private Haftung der Führungskräfte zu verhindern.

Wir bieten Ihnen als Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsfachkraft gemäß DGUV Vorschrift 2 und § 6 ASiG unseren Service an.
Wir verstehen uns als Bindeglied zwischen der Gesetzgebung und dem Unternehmen.

Einige der Leistungen im Überblick, weitere Möglichkeiten besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich.

  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
  • Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln

Ob als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter, Sachkundiger für die Inspektion von Betriebseinrichtungen oder andere wichtige Aufgaben; wir bieten einen umfangreichen Service direkt aus einer Hand an.

Wir erstellen mit Ihnen zusammen eine Ihren Bedürfnissen entsprechende Lösung.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen? Wir garantieren Ihnen hochwertige Leistungen zu günstigen Konditionen sowie absolute Diskretion!

BGM – Was ist das eigentlich? Betriebliches Gesundheitsmanagment

 

Betriebliches Gesundheitsmanagement beinhaltet die systematische sowie nachhaltige Schaffung und Gestaltung von gesundheitsförderlichen Strukturen und Prozessen, einschließlich der Befähigung der Organisationsmitglieder zu einem eigenverantwortlichen, gesundheitsbewussten Verhalten. (DHfPG, 2019).

Somit entstehen sowohl Verhaltens – als auch verhältnisorientierte (Präventions-) Maßnahmen.

Abgesehen von monetären Aspekten ist es für zukunftsorientierte Unternehmen, vor allem, auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des damit verbundenen Fachkräftemangel entscheidend, Belastungen am Arbeitsplatz zu identifizieren und dementsprechend zu senken

Typische Gründe für ein BGM sind:

  • Senkung der Krankenstände
  • Minderung der Fluktuation
  • Steigerung der Arbeitgeberattraktivität
  • Steigerung der Mitarbeitermotivation
  • Erhalt der Arbeitsfähigkeit bis ins hohe Alter.
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