Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Gebot PSAgA

Befähigte Person / Sachkundiger für PSA gegen Absturz.

 

Ungesichertes Arbeiten in großen Höhen kann zu schlimmen Unfällen führen. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz ist notwendig, wenn Sicherungen oder Auffangeinrichtungen unzweckmäßig sind. Die Befähigte Person ist verantwortlich für den sachgemäßen und einwandfreien Einsatz sowie die Prüfung der PSA gegen Absturz (DGUV-Grundsatz 312-906).

Die Schutzausrüstung sichert Ihr Leben, aber nur, wenn sie technisch in einem einwandfreien Zustand ist. Diesen Zustand zu prüfen ist Aufgabe des Sachkundigen für PSAgA. Dabei sind viele Faktoren zu berücksichtigen.

Umfangreiches Wissen zu dieser Thematik ist unabdingbar, um penibel und kritisch jede mögliche Schwachstelle zu lokalisieren, zu bewerten und eine Entscheidung zu treffen.
Dabei hat der Schutz von Menschenleben absolute Priorität, d.h. im Zweifelsfall wird die PSAgA nicht mehr freigegeben.

Die Schutzausrüstung sichert Ihr Leben, aber nur, wenn sie technisch in einem einwandfreien Zustand ist. Diesen Zustand zu prüfen ist Aufgabe des Sachkundigen für PSAgA. Dabei sind viele Faktoren zu berücksichtigen.

Einige der Punkte die man als Sachkundiger wissen und beachten muss

  • Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
  • Bauarten von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (Halte-, Positionierungs-, Auffang-, Seilzugangs- und Rettungssysteme)
  • Betriebsanweisungen
  • Einsatz und Verwendungsbereiche der PSA gegen Absturz
  • Benutzerinformationen des Herstellers
  • Anschlageinrichtungen
  • Organisation und Dokumentation der Prüfung
  • Beurteilung von Schäden der PSA
  • Wartung, Reinigung, sachgemäße Lagerung
  • Pflichten eines Sachkundigen
  • Bestimmungsgemäßer Einsatz der PSA (An- und Ablegen, Anwenden in der Höhe)
  • Prüfung und Beurteilung der PSA
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PSAgA 1