Arbeitsmittelprüfungen
Arbeitsmittelprüfungen
Die Sicherheit eines Arbeitsmittels muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die gesamte Lebensdauer gewährleistet sein.
Von wesentlicher Bedeutung für den sicheren Betrieb eines Arbeitsmittels sind somit regelmäßige Prüfungen, um sicherheitswidrige Zustände rechtzeitig erkennen zu können.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nennt die Vorgabe „in regelmäßigen Abständen, mindestens aber einmal im Jahr“. Arbeitsmittel dürfen nur von befähigten Personen, den Sachkundigen, überprüft werden.
Als Unternehmer müssen Sie dafür sorgen, daß diese Prüfungen durch geeignete Personen regelmäßig durchgeführt und dokumentiert werden.
Wir führen für Sie durch:
- Prüfung von Regalanlagen, gemäß DIN EN 15635, DGUV Regel 108-007
- Prüfung von Leitern und Tritten, gemäß DGUV Information 208-016
- Prüfung von Steigleitern, gemäß DGUV Information 208-032, BetrSichV , ASR A 1.8
- Prüfung von fahrbaren Kleingerüsten, gemäß BetrSichV, DGUV Information 208-019
- Prüfung von Gitterrosten, gemäß DGUV Information 208-007
- Prüfung von PSA gegen Absturz, gemäß DGUV Regel 112-198/ 112-199
Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen durch unseren Partner auch folgende Prüfungen:
Flurförderzeuge
Hubarbeits- und Hebebühnen
Baumaschinen
Krane
Lastaufnahmeeinrichtungen
Winden, Hub- und Zuggeräte
Personenaufnahmemittel
Ladebrücken und fahrbare Rampen
Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter
Kraftbetätigte Türen, Fenster und Tore
Zurr- und Anschlagmittel