ConSiLog

Arbeitsmittelprüfungen

ConSiLog

Arbeitsmittelprüfungen

ConSiLog

Arbeitsmittelprüfungen

ConSiLog

Arbeitsmittelprüfungen

Arbeitsmittelprüfungen

Arbeitsmittelprüfungen

Die Sicherheit eines Arbeitsmittels muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die gesamte Lebensdauer gewährleistet sein.

Von wesentlicher Bedeutung für den sicheren Betrieb eines Arbeitsmittels sind somit regelmäßige Prüfungen, um sicherheitswidrige Zustände rechtzeitig erkennen zu können.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nennt die Vorgabe „in regelmäßigen Abständen, mindestens aber einmal im Jahr“.  Arbeitsmittel dürfen nur von befähigten Personen, den Sachkundigen, überprüft werden.

Als Unternehmer müssen Sie dafür sorgen, daß diese Prüfungen durch geeignete Personen regelmäßig durchgeführt und dokumentiert werden.

Wir führen für Sie durch:

  • Prüfung von Regalanlagen, gemäß DIN EN 15635, DGUV Regel 108-007
  • Prüfung von Leitern und Tritten, gemäß DGUV Information 208-016
  • Prüfung von Steigleitern, gemäß DGUV Information 208-032, BetrSichV , ASR A 1.8
  • Prüfung von fahrbaren Kleingerüsten, gemäß BetrSichV, DGUV Information 208-019
  • Prüfung von Gitterrosten, gemäß DGUV Information 208-007
  • Prüfung von PSA gegen Absturz, gemäß DGUV Regel 112-198/ 112-199

Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen durch unseren Partner auch folgende Prüfungen:

Flurförderzeuge

Hubarbeits- und Hebebühnen

Baumaschinen

Krane

Lastaufnahmeeinrichtungen

Winden, Hub- und Zuggeräte

Personenaufnahmemittel

Ladebrücken und fahrbare Rampen

Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter

Kraftbetätigte Türen, Fenster und Tore

Zurr- und Anschlagmittel

Gitterroste

Leitern & Tritte

PSA gegen Absturz

Kleingerüste

Regal

Steigleitern

Sie haben Fragen oder benötigen selbst Arbeitsmittelprüfungen? Schreiben Sie mir.

6 + 5 =