Drohne, Ladungssicherung & PSAgA
Drohne, Ladungssicherung & PSAgA
Drohnen
Drohnen gewinnen immer mehr Bedeutung im Bereich Kontrolle und Inspektion und Dokumentation.
Anwendungsbereiche für den Einsatz von Drohnen im Außenbereich sind beispielsweise Schadensbegutachtung und Kontrollen an Bauwerken, hohen Kaminen und Masten, Windkraftanlagen, Photo-Voltaikanlagen, Beziegelung, Dachinstallationen, berührungslose Begutachtung von Denkmalgeschützten Bauten. Baustellenbegleitung von ersten Bodenarbeiten bis zur Fertigstellung des Bauobjektes.
Unsere organisatorische Ausstattung besteht aus den vorgeschriebenen Kennzeichnungen der Drohne mit feuerfester Plakette mit Angaben des Betreibers, ID-Nummer der Drohne, Haftpflichtversicherung, Fernpilotennachweis über LBA (Luftfahrt-Bundesamt) und EASA (European Union Aviation Safety Agency).
Wir befliegen nur unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben. Dazu gehört immer eine schriftliche Einverständniserklärung des Auftraggebers, daß über seinem Grundstück geflogen werden darf.
Ladungssicherung
Jeder kennt sie, die Meldung im Radio, die vor Gegenständen auf der Fahrbahn warnt.
Für den Fahrer heißt das: Tempo reduzieren und besonders aufmerksam weiterfahren. Häufig handelt es sich dabei um verlorene Ladung.
Um so wichtiger ist die Ladungssicherung.
Laut Gesamtverband der Versicherer verursacht mangelhafte Ladungssicherung allein in Deutschland jährlich Schäden in dreistelliger Millionenhöhe und war 2019 für rund 16.000 Unfälle verantwortlich. Neben der wertvollen Fracht ist aber auch die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet. Laut Statistischem Bundesamt war „unzureichend gesicherte Ladung“ im Jahr 2020 für 537 Unfälle mit Personenschaden verantwortlich. Im schlimmsten Fall wird schlecht gesicherte Ladung zum tödlichen Geschoß.
Wir schulen Ihre Mitarbeiter entweder mit der 1-Tages-Schulung für das Beladepersonal, also die Gabelstaplerfahrer. Wir bieten Ihnen auch die 2-3 Tages-Schulung für Verlader an, also die verantwortlichen Personen, die im Betrieb die Verladung Organisieren und Steuern und die rechtlichen Befugnisse haben.
Die Schulungen werden nach VDI 2700 durchgeführt. Schulung in Ihrem Unternehmen.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) wird benutzt, wenn eine technische oder organisatorische Absturzsicherung nicht möglich oder nicht hinreichend sicher ist. Sie ist Teil der persönlichen Schutzausrüstung, die in Europa durch die Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung) mit unmittelbarem Gesetzgebungscharakter geregelt ist.
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV) regelt die Anwendung in Deutschland. PSAgA muss von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung das Risiko eines Absturzes identifiziert.
Die Anwendung wird in den DGUV Regeln 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und 112-199 Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen geregelt.
Die Benutzer von PSAgA müssen grundsätzlich unterwiesen und auf die spezifische PSA eingewiesen sein. Sie müssen einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung (G 41) unterzogen werden. Zudem müssen die Unterweisungen in Theorie und Praxis jährlich aufgefrischt werden.
Wir führen die Ausbildung immer im Zusammenhang mit einer Selbstrettungsübung durch.