Regalprüfung

Inspektion, Wartung und Reparatur von Regalsystemen nach BetrSichV § 10, DIN EN 15635 und DGUV R 108-007

Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen

Das Thema Sicherheit in ihrem Betrieb ist wichtiger denn je. Schwere Unfälle und hohe Reparaturkosten können vermieden werden, indem Sie Schäden an Lagereinrichtungen effektiv vorbeugen!

Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Einrichtungen müssen gemäß Betriebssicherheitsverordnung § 10  von befähigten Personen kontrolliert werden.

Regalanlagen gehören zu den stiefmütterlich behandelten Anlagen in Betrieben. Obwohl sie einer gesetzlichen Prüfpflicht unterliegen, gibt es noch zu viele Regalanlagen, die seit ihrer Aufstellung nie kontrolliert wurden.

Gehören Ihre auch dazu?

Mehr als 15.000 Unfälle in Regalanlagen alleine im Jahr 2012 (Quelle: DGUV Arbeitsunfallstatistik 2012) machen nachdenklich und sprechen eine deutliche Sprache.

Sie als Unternehmer und Betreiber Ihrer Maschinen und Anlagen tragen die Verantwortung für den sicheren Zustand und den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter.

Wir sind vom TÜV geschulte Regalprüfer und dürfen die durch befähigte Personen erforderliche Prüfung nach DIN EN 15635 durchführen.

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Das Thema Sicherheit in ihrem Betrieb ist wichtiger denn je. Schwere Unfälle und hohe Reparaturkosten können vermieden werden, indem Sie Schäden an Lagereinrichtungen effektiv vorbeugen!

Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Einrichtungen müssen gemäß Betriebssicherheitsverordnung § 10  von befähigten Personen kontrolliert werden.

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Kommissionieren, aus- und einlagern – die vielfältigen, täglichen Arbeitsprozesse in Ihrem Lager bergen Risiken und verlangen eine hohe Sicherheit sowie technisch einwandfreies Material.

Im Lagerbereich kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Über 212.000 Arbeitsunfälle im innerbetrieblichen Transport im Jahr 2012.

Die Verantwortung für die Sicherheit der Mitarbeiter und den reibungslosen, sicheren  Ablauf des Betriebes trägt der Unternehmer/Betreiber der Anlagen.

Vermeiden Sie Arbeitsunfälle mit Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden und hohe Reparaturkosten durch rechtzeitiges Erkennen von Schäden.

Unsere Inspektion erfolgt bei laufendem Betrieb. Dabei führen wir Sichtkontrollen durch und inspizieren die Einhaltung der Vorschriften in den Bereichen Aufbau, Schutzmaßnahmen, Regalbauteile und Beladung. Um die Gefahren im Lagerbereich zu verringern, verlangt die DIN EN 15635 von den Unternehmen strengere Kontrollen von Regalen

  • Lagerregale müssen wöchentlich auf entstandene Schäden – z.B. durch Stöße mit Flurförderzeugen oder Überladung – kontrolliert und die Ergebnisse dokumentiert werden.
  • erkannte Schäden müssen kategorisiert, mit entsprechenden Aufklebern farblich gekennzeichnet und Reparaturen in wirksamer Weise rechtzeitig erledigt werden.

Die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien gemäß DGUV R 108-007 (ex BGR 234) gehört ebenso dazu wie die Erkennung von sichtbaren Beschädigungen, Verform-ungen und fehlenden Bauteilen. Was und wie an Regalen zu prüfen ist, wird in der DIN EN 15635 genau festgelegt.

Diese Regale sind prüfpflichtig:

  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrregale
  • Durchlaufregale
  • Mehrgeschoßanlagen


Einige Prüfpunkte sind z.B.:

  • Abgleich des Regalaufbaus mit den Herstellerspezifikationen.
  • Kontrolle auf lot- und waagerechtes Aufstellen innerhalb der gültigen Toleranzen.
  • Abgleich der tatsächlichen Belastung mit den zulässigen Lastangaben.
  • Kontrolle auf Beschädigungen oder Verformungen nach den in der DIN  EN  15635 festgelegten Kriterien.
  • Überprüfung auf Einhaltung von Sicherheitsabständen und Freiräumen der Lasteinheiten.
  • Überprüfung auf unzulässige, überlastete oder falsch eingesetzte Lastträger.

Co-Autor im Fachbuch „Praxishandbuch für den Regalbeauftragte“.

Inspektionsprotokoll, Prüfplakette:

Anhand eines Inspektionsprotokolls wird die Inspektion systematisch durchgeführt.
Diese Ergebnisse werden detailliert aufgelistet, analysiert und protokolliert.

Am Ende der Inspektion erhalten Sie eine Inspektionsplakette. Diese belegt die Inspektion und weist Sie gleichzeitig auf den nächsten Inspektionstermin hin.

Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, droht Ihnen im Schadensfall der Verlust des Versicherungsschutzes.

Wir sind Mitglied des Bundesverbandes der Regalprüfer und Ansprechpartner des BVDR in der Region Süd.

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an und lassen Sie Ihre Regale prüfen.